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Für Gastfamilien

Visum und rechtliche Anforderungen

Die Visumbeantragung kann komplex sein, aber Agentur Taunus begleitet Sie und Ihr zukünftiges Au-pair durch jeden Schritt.

2003
Gegründet
20+
Jahre Erfahrung
100 %
Persönlich
Full Service
Von Auswahl bis Integration

Schritt für Schritt zum Au-pair-Visum

Diese Anleitung erklärt den gesamten Prozess, zeigt Fristen auf und gibt praktische Tipps, damit die Einreise Ihres Au-pairs reibungslos gelingt.

Der Prozess in fünf Schritten

1

Au-pair-Visum beantragen

Das Au-pair muss bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland ein Schengen-Visum beantragen, das speziell als Au-pair-Visum ausgewiesen ist.

Wer beantragt?
Das Au-pair persönlich.
Wo?
Bei der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat im Heimatland.
Wann?
Idealerweise 4 bis 6 Wochen vor dem geplanten Ankunftsdatum.

Erforderliche Unterlagen:

  • Pass (gültig für mindestens 6 Monate)
  • Reiseversicherung (mindestens 30.000 Euro Deckung)
  • Arbeitsvertrag oder Zusage der Gastfamilie
  • Finanzielle Garantie (Kontoauszüge, Gehaltsabrechnung der Gastfamilie)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Adresse und Kontaktdaten der Gastfamilie

Agentur Taunus übernimmt:

Zusammenstellung aller Unterlagen, Kommunikation mit der Botschaft bei Rückfragen und Beratung falls Dokumente fehlen oder abgelehnt werden.

2

Versicherung abschließen

Bevor das Au-pair einreist, muss eine umfassende Versicherung abgeschlossen werden.

Krankenversicherung

ca. 40–60 €

pro Monat

Ärztliche Behandlung, Zahnbehandlung (begrenzt), Medikamente.

Haftpflichtversicherung

ca. 15–25 €

pro Monat

Schutz bei versehentlichen Schäden im Haushalt.

Unfallversicherung

inklusive

 

Üblicherweise in der Krankenversicherung enthalten.

Agentur Taunus kann Sie mit vertrauenswürdigen Versicherungsanbietern verbinden, die speziell Au-pairs versichern.

3

Arbeitsvertrag abschließen

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wird dringend empfohlen und sollte folgende Punkte enthalten:

  • Tägliche Arbeitszeit (üblicherweise 2 bis 3 Stunden täglich)
  • Wöchentliche Arbeitszeit (maximal 30 Stunden)
  • Taschengeld: 260 Euro monatlich (gesetzlich vorgeschrieben)
  • Zusatzzahlungen (Sprachkurs, Versicherung)
  • Freie Tage und Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen (üblicherweise 4 Wochen)
  • Hausregeln (Hygiene, Haustiere, Rauchen etc.)

Agentur Taunus stellt Muster-Arbeitsverträge zur Verfügung, die Sie für Ihre Situation anpassen können.

4

Ankunft und Registrierung

Nach der Einreise müssen folgende administrative Schritte erledigt werden:

A

Anmeldung (Wohnsitz)

Das Au-pair muss sich beim Bürgeramt oder der Gemeinde anmelden. Diesen Schritt können Sie gemeinsam erledigen.

B

Bankkonto eröffnen

Ein deutsches Girokonto ermöglicht die Auszahlung des Taschengelds. Sparkasse oder ähnliche Banken sind gut geeignet.

C

Krankenversicherung aktivieren

Stellen Sie sicher, dass die Versicherung ab dem Ankunftstag aktiv ist.

D

Einweisung in den Haushalt

Zeigen Sie dem Au-pair die Wohnung, erklären Sie Geräte, Routinen und Hausregeln.

5

Laufende Unterstützung

Auch während des Aufenthalts stehen wir Ihnen zur Seite. Regelmäßige Begleitung hilft, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen.

  • Monatliche Besprechungen über eventuelle Fragen oder Probleme
  • Regelmäßiger Kontakt mit Agentur Taunus (vierteljährlich)
  • Vermittlung bei Konflikten zwischen Au-pair und Familie
  • Unterstützung bei Behördenanliegen (z. B. Visum verlängern)
Ablauf

Zeitplan im Überblick

1

Woche 1–2

Entscheidung und Anfrage bei Agentur Taunus

2

Woche 3–4

Au-pair-Profil auswählen und Kennenlerngespräch

3

Woche 5–6

Verträge vorbereiten, Versicherung planen und abschließen

4

Woche 7–8

Visumsantrag wird gestellt

5

Woche 9–14

Botschaft bearbeitet Antrag (4 bis 6 Wochen)

6

Woche 15–16

Visum genehmigt, Reiseplanung und letzte Vorbereitungen

7

Woche 19

Ankunft und Anmeldung

8

Woche 20+

Eingliederung und regelmäßige Begleitung durch Agentur Taunus

Häufige Fragen und Lösungen

Typische Schwierigkeiten und wie wir gemeinsam damit umgehen.

Der Visumsantrag wurde abgelehnt. Was tun wir?

Das ist selten, kommt aber vor. Wir analysieren zunächst den Ablehnungsgrund, häufig sind es unvollständige Unterlagen oder finanzielle Bedenken der Botschaft. Auf dieser Grundlage bereiten wir gemeinsam einen vollständigen Neu-Antrag vor. Rechnen Sie in diesem Fall mit ein bis zwei Monaten zusätzlicher Wartezeit.

Das Au-pair kommt aus einem Land ohne deutsche Botschaft.

In diesem Fall kann der Antrag bei einer deutschen Botschaft in einem Nachbarland gestellt werden. Wir helfen bei der Identifikation der zuständigen Botschaft, klären die Zuständigkeit und koordinieren die Kommunikation. Das Au-pair muss dafür gegebenenfalls in das Nachbarland reisen.

Das Au-pair hat ein Besuchervisum, kein Au-pair-Visum. Geht das?

Nein, ein Schengen-Besuchervisum berechtigt nicht zur Arbeit in Deutschland, auch nicht zur Au-pair-Tätigkeit. Sollte ein solcher Fehler passieren, muss das Au-pair ausreisen und im Heimatland ein korrektes Au-pair-Visum beantragen. Um dies zu vermeiden, überprüft Agentur Taunus bereits bei der Vorbereitung, dass der richtige Visumtyp beantragt wird.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess

Von der ersten Anfrage bis zur Registrierung nach der Ankunft: Agentur Taunus steht Ihnen und Ihrem Au-pair als verlässlicher Partner zur Seite.

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