Anforderungen für Unternehmen
Erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Unternehmen erfüllen muss, um internationale Auszubildende einzustellen.
Was muss Ihr Unternehmen mitbringen?
Als Ausbildungsbetrieb gehen Sie eine besondere Verantwortung ein: Sie ermöglichen einem jungen Menschen aus einem anderen Land eine anerkannte Berufsausbildung in Deutschland. Die folgenden Voraussetzungen stellen sicher, dass diese Erfahrung für alle Beteiligten erfolgreich wird.
Voraussetzungen im Überblick
Betriebsgröße
Es gibt keine starre Mindestgröße — entscheidend ist, ob Ihr Betrieb ausreichend Kapazität für die Betreuung eines Auszubildenden bietet. Kleine und mittelständische Unternehmen sind ebenso willkommen wie Großbetriebe, solange die fachliche Anleitung sichergestellt ist.
Ausbildungsberechtigung
Ihr Betrieb muss als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein. Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Kammer (IHK oder HWK). Wenn Sie noch nicht zugelassen sind, unterstützen wir Sie beim Anerkennungsverfahren — dieser Schritt ist die Grundvoraussetzung für jeden Ausbildungsvertrag.
Betreuer im Unternehmen
Im Betrieb muss ein fachlich und persönlich geeigneter Ausbilder oder eine Ausbilderin benannt werden, die als Ansprechperson für den Auszubildenden fungiert. Diese Person verantwortet die praktische Ausbildung und begleitet die Integration in den Betriebsalltag.
Wohnraum
Unternehmen sind gesetzlich nicht verpflichtet, Unterkunft zu stellen — es wird jedoch empfohlen, zumindest bei der Wohnungssuche aktiv zu unterstützen. Insbesondere in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt kann ein betriebseigenes Zimmer oder eine Unterkunftsbeihilfe den Unterschied bei der Kandidatengewinnung ausmachen.
Sprachkurse und Berufsschule
Der Auszubildende muss die Berufsschule regelmäßig besuchen — das ist gesetzlicher Bestandteil der dualen Ausbildung. Darüber hinaus empfehlen wir, den Besuch begleitender Sprachkurse (Deutsch als Fremdsprache) zu ermöglichen und einzuplanen, da gute Deutschkenntnisse für Berufsschule und Betrieb gleichermaßen wichtig sind.
Verträge und Versicherungen
Mit dem Auszubildenden wird ein schriftlicher Berufsausbildungsvertrag geschlossen und bei der zuständigen Kammer eingetragen. Zusätzlich sind Sozialversicherung und Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Agentur Taunus unterstützt Sie bei der Vorbereitung aller Unterlagen.
Finanzielle Verpflichtungen
Internationale Auszubildende kosten Sie nicht mehr als jeder andere Azubi – und sichern Ihnen langfristig dringend benötigte Fachkräfte. Hier die wichtigsten Fragen rund um Vergütung und Kosten.
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
Sie zahlen die gleiche Ausbildungsvergütung wie bei einem deutschen Auszubildenden – die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung (§ 17 BBiG) gilt unabhängig von der Herkunft. Für eine Ausbildung mit Start im Jahr 2026 gelten folgende Mindestbeträge:
- 1. Ausbildungsjahr: 724 € brutto/Monat
- 2. Ausbildungsjahr: 854 € brutto/Monat
- 3. Ausbildungsjahr: 977 € brutto/Monat
- 4. Ausbildungsjahr: 1.014 € brutto/Monat
In vielen Branchen liegt die tarifliche Vergütung höher. Wir nennen Ihnen vorab realistische Richtwerte für Ihren konkreten Ausbildungsberuf.
Welche Kosten kommen neben der Vergütung auf uns zu?
Wie bei jedem Auszubildenden zahlen Sie die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (rund 20 % der Bruttovergütung). Je nach Bedarf kommen Kosten für eine berufsbezogene Sprachförderung hinzu. Einmalige Aufwände für Anwerbung, Visum und Anreise besprechen wir transparent mit Ihnen – vieles davon lässt sich über Förderprogramme abfedern.
Lohnt sich die Investition für unseren Betrieb?
Sie bilden Ihre künftigen Fachkräfte selbst aus und binden sie früh an Ihren Betrieb – gerade in Berufen mit Nachwuchsmangel eine planbare und wirtschaftliche Lösung. Gern rechnen wir die Investition gemeinsam mit Ihnen durch und zeigen Ihnen passende Fördermöglichkeiten auf.
Nutzen Sie Förderprogramme!
Wer international ausbildet, muss die Kosten nicht allein tragen. Mehrere staatliche Programme unterstützen Sie – und wir finden die passenden für Ihren Betrieb.
Passgenaue Besetzung & Willkommenslotsen
Über dieses Bundesprogramm (umgesetzt von Industrie- und Handwerkskammern) erhalten kleine und mittlere Unternehmen eine kostenlose Beratung bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen mit jungen Menschen aus dem In- und Ausland sowie bei deren Integration im Betrieb. Für Sie als Betrieb ist diese Unterstützung kostenfrei.
Zuschüsse über die Einstiegsqualifizierung (EQ)
Möchten Sie einen Kandidaten erst kennenlernen, können Sie ihn über eine 6- bis 12-monatige Einstiegsqualifizierung an die Ausbildung heranführen. Die Agentur für Arbeit beteiligt sich mit einem Zuschuss zur Vergütung (rund 276 €/Monat) zuzüglich einer Pauschale für die Sozialversicherung. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn gestellt werden – wir unterstützen Sie dabei.
Regionale & Kammer-Programme
Viele Bundesländer, Jobcenter, Arbeitsagenturen und Kammern (IHK/HWK) fördern die Ausbildung in schwer zu besetzenden Berufen zusätzlich – etwa durch Beratung, ausbildungsbegleitende Hilfen oder Lohnkostenzuschüsse. Welche Programme für Ihren Standort und Beruf infrage kommen, prüfen wir individuell für Sie.
Wir übernehmen die Förder-Recherche für Sie
Die Förderlandschaft wirkt kompliziert? Das ist unser Job. Wir ermitteln die für Sie passenden Programme, unterstützen bei den Anträgen und sorgen dafür, dass Sie keine Fördermöglichkeit verschenken. Sprechen Sie uns einfach an.
Internationale Auszubildende für Ihr Unternehmen?
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