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Für Unternehmen

FAQ – Häufige Fragen für Unternehmen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Vermittlung internationaler Auszubildender. Von den Grundlagen über den Prozess bis hin zu Visum und Weiterbeschäftigung – wir beantworten alles Wichtige.

2003
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Von Auswahl bis Integration
Häufige Fragen

FAQ – Internationale Auszubildende für Ihr Unternehmen

Alle wichtigen Antworten auf einen Blick – strukturiert nach Themenblöcken.

Grundlagen

Was ist ein internationaler Auszubildender?

Ein internationaler Auszubildender ist ein junger Mensch aus einem anderen Land, der bei Ihrem Unternehmen eine vollständige anerkannte deutsche Berufsausbildung absolviert. Dies ist eine formale Ausbildung mit Arbeitsvertrag, Berufsschulunterricht und IHK- oder HWK-Prüfung. Die Ausbildung dauert in der Regel zwei bis dreieinhalb Jahre und führt zu einem anerkannten deutschen Berufsabschluss.

Im Unterschied zu einem Praktikanten, der nur für einen begrenzten Zeitraum Einblicke gewinnt, absolviert der Auszubildende eine vollwertige Berufsausbildung und kann anschließend als qualifizierte Fachkraft im Unternehmen bleiben.

Wie unterscheidet sich ein Auszubildender von einem Praktikanten oder einer Fachkraft?

Ein Auszubildender durchläuft eine zwei- bis dreieinhalbjährige, staatlich anerkannte Berufsausbildung mit Berufsschule, Prüfung und Abschluss. Er hat einen Ausbildungsvertrag und Anspruch auf Ausbildungsvergütung.

Ein Praktikant ist befristet tätig (üblicherweise ein bis sechs Monate), erhält einen Einblick in den Betrieb und erwirbt keinen Berufsabschluss.

Eine Fachkraft bringt bereits einen Berufsabschluss oder Berufserfahrung mit und wird direkt als Angestellte eingestellt. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland ist dabei ein eigener Prozess.

Der Hauptvorteil internationaler Auszubildender: Sie werden gezielt für Ihr Unternehmen ausgebildet und kennen Ihre Abläufe von Grund auf.

Welche Branchen und Berufe sind für die Vermittlung geeignet?

Agentur Taunus vermittelt internationale Auszubildende in zahlreichen Branchen, darunter:

  • Handwerk: Elektrotechnik, Sanitär, Heizung und Klima, Schreinerei, Metallbau
  • Pflege und Gesundheit: Altenpflege, Krankenpflege, Pflegehilfe
  • Gastronomie und Hotellerie: Koch/Köchin, Restaurantfachkraft, Hotelfachkraft
  • Einzelhandel und Verkauf: Kaufleute im Einzelhandel, Verkäufer
  • Technik und Industrie: Mechatroniker, Industriemechaniker, Anlagenmechaniker
  • Büro und Verwaltung: Kaufleute für Büromanagement, Steuerfachangestellte

Sie haben einen spezifischen Bedarf, der hier nicht aufgeführt ist? Sprechen Sie uns an – wir prüfen gerne, ob eine Vermittlung möglich ist.

Warum sollten wir uns für internationale Auszubildende interessieren?

Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen spürbar. Internationale Auszubildende sind eine zukunftssichere Lösung:

  • Sie schließen konkrete Ausbildungsplätze, die schwer zu besetzen sind
  • Sie werden gezielt für Ihren Betrieb ausgebildet und kennen Ihre Strukturen
  • Nach der Ausbildung können sie als qualifizierte Fachkräfte übernommen werden
  • Sie bringen oft eine hohe Motivation und Lernbereitschaft mit
  • Vielfalt im Betrieb stärkt Teamdynamik und internationale Kompetenz

Zahlreiche Unternehmen in Deutschland setzen bereits erfolgreich auf internationale Auszubildende – mit sehr positiven Erfahrungen.

Wie lange ist die Ausbildungsdauer?

Die Ausbildungsdauer richtet sich nach dem Ausbildungsberuf und ist gesetzlich geregelt:

  • 2 Jahre: z. B. Verkäufer/in, Pflegehilfskraft
  • 3 Jahre: z. B. Koch/Köchin, Elektriker/in, Kaufmann/-frau für Büromanagement
  • 3,5 Jahre: z. B. Mechatroniker/in, Industriemechaniker/in

Bei sehr guten Leistungen kann die Ausbildungszeit in Absprache mit der Kammer und Berufsschule verkürzt werden.

Anforderungen und Prozess

Welche Anforderungen muss unser Unternehmen erfüllen?

Grundsätzlich muss Ihr Unternehmen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie bei der Einstellung eines deutschen Auszubildenden:

  • Ausbildungsberechtigung (Eintragung bei IHK oder HWK)
  • Ausbildungsbeauftragter im Betrieb (Ausbildereignungsnachweis)
  • Abschluss eines Ausbildungsvertrages
  • Bereitschaft, den Auszubildenden bei der Wohnungssuche zu unterstützen
  • Offenheit für interkulturelle Integration im Betrieb

Für die Beschäftigung internationaler Auszubildender aus Drittstaaten kommen ergänzend die aufenthaltsrechtlichen Anforderungen hinzu, die Agentur Taunus mit Ihnen gemeinsam abarbeitet.

Welche Länder sind die Quellen für Auszubildende?

Agentur Taunus vermittelt internationale Auszubildende aus mehreren Regionen:

  • Südosteuropa: Bulgarien, Rumänien, Serbien, Bosnien
  • Osteuropa: Ukraine, Moldawien, Polen (für spezialisierte Berufe)
  • Südamerika: Kolumbien, Brasilien, Peru
  • Asien: Philippinen, Indonesien, Vietnam (insbesondere Pflege und Gastronomie)

Die Verfügbarkeit von Kandidaten hängt vom Berufsfeld und den spezifischen Anforderungen ab. Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie über aktuelle Kandidatinnen und Kandidaten in Ihrer Branche.

Wie wählen wir den passenden Kandidaten aus?

Der Auswahlprozess läuft in enger Abstimmung mit Ihnen ab:

  1. Wir erfassen Ihren genauen Bedarf: Ausbildungsberuf, gewünschte Sprachkenntnisse, schulische Voraussetzungen
  2. Wir suchen passende Kandidatinnen und Kandidaten aus unserem Netzwerk und stellen Ihnen ein bis drei Profile vor
  3. Sie führen ein Kennenlerngespräch (üblicherweise per Video-Call), wir unterstützen bei Verständnis- und Sprachfragen
  4. Nach Ihrer Auswahl bereiten wir gemeinsam alle weiteren Schritte vor

Sie entscheiden, wer zu Ihrem Unternehmen passt – wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

Wie lange dauert die Vermittlung von der Anfrage bis zum Start?

Der typische Zeitrahmen von der ersten Anfrage bis zum Arbeitsbeginn:

  • Woche 1–2: Bedarfsanalyse – wir klären Beruf, Anforderungen und Rahmenbedingungen
  • Woche 3–6: Kandidatenselektion und Profilvorstellung
  • Woche 7–10: Interviews und Auswahl
  • Woche 11–16: Visumbeantragung (vier bis acht Wochen, je nach Herkunftsland)
  • Woche 17–20: Sprachliche Vorbereitung, Wohnungssuche, Einreise

Insgesamt: Drei bis sechs Monate. Bitte planen Sie frühzeitig, damit alle Schritte ohne Zeitdruck abgewickelt werden können.

Was kostet die Vermittlung?

Die Vermittlungsgebühren richten sich nach dem Leistungsumfang:

  • Basis-Vermittlung (1.500–2.500 €): Bedarfsanalyse, Kandidatenselektion, Interviews, Vertragsunterstützung
  • Volle Unterstützung inkl. Visum (3.500–5.000 €): Alle oben genannten Leistungen plus Visumbeantragung, Behördenkommunikation und Integrationsbegleitung vor Ort
  • Langzeit-Support bis zwei Jahre (1.000–1.500 € zusätzlich): Regelmäßige Check-ins, Problemlösung, Sprachkursberatung

Diese Gebühren sind einmalig und entfallen üblicherweise im ersten Monat der Beschäftigung. Hinzu kommen Ausbildungsvergütung, Sozialversicherungsbeiträge und ggf. Unterstützung bei der Unterkunft.

Für ein individuelles Angebot kontaktieren Sie uns – wir erstellen Ihnen gerne eine maßgeschneiderte Kalkulation.

Bietet Agentur Taunus auch Sprachschulung vor Arbeitsbeginn an?

Ja. Wir unterstützen dabei, geeignete Sprachkurse zu organisieren, bevor der Auszubildende zu Ihnen kommt. Dies kann sein:

  • Online-Deutschkurse im Herkunftsland (in der Regel A1–B1)
  • Präsenzkurse in Deutschland (Volkshochschule, goethe.de-Partner)
  • Berufsbegleitende Sprachkurse nach Ausbildungsbeginn

Für viele Ausbildungsberufe ist ein Deutschniveau von mindestens A2–B1 empfohlen. Berufsschulunterricht setzt in der Regel B1 voraus. Wir beraten Sie dazu, welches Niveau für Ihren Berufsbereich sinnvoll ist.

Visum und Rechtliches

Wie läuft die Visumbeantragung ab?

Der Visumprozess für eine Berufsausbildung in Deutschland läuft in mehreren Schritten:

  1. Ausbildungsvertrag: Der Ausbildungsvertrag wird vorbereitet und bei der zuständigen Kammer eingetragen
  2. Anerkennungsberatung: Falls schulische Abschlüsse aus dem Ausland vorliegen, wird deren Anerkennung geprüft
  3. Visumantrag: Der Kandidat stellt bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland einen Antrag auf ein Visum zur Berufsausbildung (§ 16a AufenthG)
  4. Botschaftstermin: Persönliche Vorsprache mit allen erforderlichen Dokumenten
  5. Einreise und Anmeldung: Nach Visumerteilung erfolgt die Einreise und Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Agentur Taunus begleitet alle Schritte, bereitet Unterlagen vor und kommuniziert mit Behörden – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Wer kümmert sich um die Papiere und Verträge?

Agentur Taunus übernimmt die Koordination aller Unterlagen. Dazu gehören:

  • Vorbereitung und Prüfung des Ausbildungsvertrages
  • Kommunikation mit der zuständigen Kammer (IHK/HWK)
  • Zusammenstellung der Visumsunterlagen
  • Kommunikation mit der deutschen Botschaft im Herkunftsland des Kandidaten
  • Unterstützung bei der Anmeldung und sonstigen Behördengängen nach Einreise

Sie erhalten von uns klare Checklisten, welche Unterlagen Ihr Unternehmen beisteuern muss – das ist in der Regel überschaubar.

Gibt es spezielle Verträge für internationale Auszubildende?

Grundsätzlich gelten die gleichen Ausbildungsvertragsregelungen wie für deutsche Auszubildende gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO). Es gibt also keinen gesonderten „Vertrag für Ausländer".

Wichtig ist jedoch, dass der Ausbildungsvertrag bei der zuständigen Kammer eingetragen wird und alle gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt (Vergütung, Urlaubsanspruch, Probezeit, Ausbildungsinhalte). Agentur Taunus unterstützt Sie dabei, einen rechtssicheren Ausbildungsvertrag zu erstellen.

Welche Versicherungen sind erforderlich?

Wie für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gilt auch für internationale Auszubildende die Sozialversicherungspflicht:

  • Krankenversicherung: Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Rentenversicherung: Pflichtbeiträge werden abgeführt
  • Arbeitslosenversicherung: Pflichtbeitrag
  • Unfallversicherung: Über die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) abgedeckt
  • Pflegeversicherung: Pflichtbeitrag

Als Arbeitgeber übernehmen Sie den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge – genauso wie bei deutschen Beschäftigten. Es gibt keine zusätzlichen Sonderversicherungen, die speziell für internationale Auszubildende abgeschlossen werden müssen.

Was ist ein Ausbildungsvisum und wie unterscheidet es sich vom Arbeitsvisum?

Das Ausbildungsvisum (§ 16a AufenthG) wird für die Dauer einer anerkannten Berufsausbildung in Deutschland erteilt. Es erlaubt die Einreise und den Aufenthalt zum Zweck der Berufsausbildung.

Das Arbeitsvisum hingegen richtet sich an Fachkräfte mit bereits vorhandenem Berufsabschluss, die eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten.

Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss kann der Auszubildende einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit beantragen und bei Ihrem Unternehmen als Fachkraft weiterbeschäftigt werden.

Betreuung und Integration

Wie unterstützt Agentur Taunus die Integration im Betrieb?

Integration ist mehr als nur die Einreise organisieren. Wir begleiten den gesamten Prozess:

  • Vor der Ankunft: Sprachliche Vorbereitung, Informationen über Betrieb, Region und Alltag in Deutschland
  • Bei der Ankunft: Unterstützung bei Anmeldung, Kontoeröffnung und anderen administrativen Schritten
  • In der Ausbildung: Regelmäßige Check-ins mit dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb
  • Bei Problemen: Wir vermitteln und helfen bei Missverständnissen – sprachlich und kulturell

Ziel ist eine Integration, die für den Auszubildenden und Ihren Betrieb nachhaltig funktioniert.

Gibt es regelmäßige Kontrollen des Ausbildungsfortschritts?

Ja. Agentur Taunus bietet im Rahmen des Langzeit-Supports regelmäßige Gespräche mit beiden Seiten an – dem Auszubildenden und Ihrem Betrieb. Dabei klären wir:

  • Wie verläuft die Ausbildung fachlich und sprachlich?
  • Gibt es Verständnisprobleme in der Berufsschule?
  • Wie ist die Integration ins Team?
  • Gibt es Bedarf an weiterer Sprachförderung?

Diese Begleitung schafft frühzeitig Transparenz und verhindert, dass kleine Probleme groß werden.

Was ist, wenn es Probleme gibt?

Probleme können auf beiden Seiten entstehen – im betrieblichen Alltag, in der Berufsschule oder im privaten Bereich. Agentur Taunus ist Ihr erster Ansprechpartner und hilft bei:

  • Kommunikationsproblemen zwischen Auszubildendem und Betrieb
  • Schwierigkeiten in der Berufsschule (z. B. Sprachbarrieren)
  • Wohnungsproblemen oder persönlichen Krisen
  • Behördlichen oder aufenthaltsrechtlichen Fragen

In schwerwiegenden Fällen – etwa wenn ein Ausbildungsverhältnis aufgelöst werden muss – unterstützen wir bei einer rechtssicheren und fairen Lösung für beide Seiten.

Wer kümmert sich um die Unterkunft des Auszubildenden?

Die Organisation der Unterkunft liegt grundsätzlich beim Auszubildenden selbst. In der Praxis sind jedoch viele junge Menschen aus dem Ausland dabei auf Unterstützung angewiesen – besonders zu Beginn.

Agentur Taunus unterstützt bei der Wohnungssuche und kann Kontakte zu lokalen Vermietern, Wohnheimen oder Betrieben herstellen, die Unterkunft anbieten. Einige Unternehmen stellen eigene Unterkunftsmöglichkeiten bereit – das ist kein Muss, aber ein starker Vorteil bei der Gewinnung von Kandidatinnen und Kandidaten.

Kann der Auszubildende neben der Ausbildung eine Sprach- und Berufsschule besuchen?

Der Berufsschulbesuch ist verpflichtend und Teil der Ausbildung – er findet während der regulären Ausbildungszeit statt. Zusätzliche Sprachkurse (z. B. an der Volkshochschule) sind möglich und werden von Agentur Taunus ausdrücklich empfohlen, sofern der Auszubildende noch an seinen Deutschkenntnissen arbeitet.

Manche Sprachkurse können über Förderungen finanziert werden (z. B. durch die Bundesagentur für Arbeit). Wir beraten Sie und den Auszubildenden dazu gerne.

Weiterbeschäftigung

Können wir den Auszubildenden nach der Ausbildung weiterbeschäftigen?

Ja – und das ist einer der größten Vorteile internationaler Auszubildender. Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss kann der Auszubildende bei Ihnen als qualifizierte Fachkraft übernommen werden.

Dafür ist ein Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit erforderlich (§ 18 AufenthG). Dieser kann auf Basis des deutschen Berufsabschlusses und eines vorliegenden Arbeitsangebots beantragt werden. Agentur Taunus unterstützt auch bei diesem Übergang.

Kann der Auszubildende seine Aufenthaltserlaubnis nach der Ausbildung verlängern?

Ja. Nach dem Ausbildungsabschluss hat der Auszubildende Anspruch auf einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung, sofern ein konkretes Arbeitsverhältnis vorliegt. Die Verlängerung erfolgt beim zuständigen Ausländeramt.

Auch ohne eine sofortige Weiterbeschäftigung in Ihrem Betrieb hat der Absolventin oder der Absolvent nach § 20 AufenthG das Recht, bis zu 12 Monate nach einer Stelle zu suchen. Deutschland hat somit ein großes Interesse daran, ausgebildete Fachkräfte im Land zu halten.

Welche Chancen hat der Auszubildende auf dem deutschen Arbeitsmarkt?

Mit einem anerkannten deutschen Berufsabschluss stehen dem Absolventen alle Türen offen:

  • Weiterbeschäftigung im Ausbildungsbetrieb
  • Bewerbung bei anderen Unternehmen in Deutschland
  • Möglichkeit zur Weiterbildung oder Meisterprüfung
  • Perspektive auf dauerhafte Aufenthaltserlaubnis oder EU-Niederlassungserlaubnis

Angesichts des Fachkräftemangels in Deutschland sind gut ausgebildete Fachkräfte in nahezu allen Branchen sehr gesucht. Ein internationaler Auszubildender, der seine Ausbildung erfolgreich abschließt, hat hervorragende Aussichten.

Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns!

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, ob internationale Auszubildende für Ihr Unternehmen die richtige Lösung sind. Gemeinsam finden wir den passenden Kandidaten für Ihren Betrieb.