Richtlinien für Gastfamilien
Richtlinie für Gast und Gastfamilie
Um das Zusammenleben zu vereinfachen, gibt es Richtlinien für Gast und Gastgeber:
- Sie stellen Ihrem Au-pair für die Dauer seines Aufenthaltes ein eigenes möbiliertes Zimmer zur Verfügung. Dieses Zimmer ist der persönliche Rückzugsraum für das Au-pair.
- Integrieren Sie Ihr Familienmitglied auf Zeit. Gemeinsame Mahlzeiten mit Ihnen und Ihren Kindern sind selbstverständlich.
- Ein Au-pair verrichtet kleine Tätigkeiten im Haushalt. Dazu gehören z. B. das Frühstück und einfache Mahlzeiten zubereiten, die Kinder betreuen oder sie zum Kindergarten und zur Schule begleiten.
- Daneben übernimmt das Au-pair leichte Hausarbeiten wie Bügeln, Aufräumen, Abspülen etc. Es gehört nicht zur Aufgabe eines Au-pairs eine gründliche Reinigung Ihrer Wohnung durchzuführen.
- Für Ihr Au-pair müssen Sie eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung abschließen.
- Die Mithilfe des Au-pairs beträgt etwa 6 Stunden pro Tag bzw. 30 Stunden in der Woche (einschließlich gelegentlichem Babysitten).
- Das Au-pair sollte eineinhalb zusammenhängende freie Tage in der Woche haben. Mindestens einmal im Monat muss dieser freie Tag ein Sonntag sein. Die gesetzlichen Feiertage sind grundsätzlich frei.
- Außerdem hat das Au-pair ein Recht auf 4 Wochen Urlaub (bei kürzerer Tätigkeit als ein Jahr: 2 Werktage pro vollem Monat).
- Ein Au-pair ist ein Familienmitglied und keine Hausangestellte. Die Beschäftigung unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht.