Steuerliche Tipps für Gastfamilien
Steuerliche Aspekte
Die Ausgaben für ein Au-pair, wie Vermittlungsgebühr, Taschengeld, Versicherung, Pauschalen für Unterbringung und Verpflegung, sind teilweise steuerlich absetzbar. Voraussetzung hierfür sind:
- Ein schriftlicher Vertrag und
- die Überweisung des Taschengeldes auf das Konto des Au-pairs.
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt. Diese helfen Ihnen dabei, wie der Vertrag formuliert sein sollte, um die Betreuungskosten geltend machen zu können. Werden keine anderen vertraglichen Regelungen getroffen, geht das Finanzamt von einer hälftigen Aufteilung des Gesamtaufwandes zwischen Kinderbetreuungskosten und haushaltsnaher Dienstleistung aus.
Für haushaltnahe Dienstleistungen kann ein Fünftel der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Jahr, abgesetzt werden. Damit mindern diese Kosten direkt die Steuerlast, aber nur einmal pro Haushalt. Kinderbetreuungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen und gelten pro Kind. Man sollte also nachrechnen, ob es sich nicht lohnt, bereits im Vertrag eine andere Aufteilung der Kosten zu vereinbaren.