Voraussetzungen als Au-pair
Wie wird man Au-pair?
Wenn Du als Au-pair ins Ausland gehen möchtest, dann wende Dich jederzeit an uns. Selbst eine kurzfristige Vermittlung ist regelmäßig durchführbar. Wir unterstützen Dich bei Deiner Suche nach einer geeigneten Gastfamilie, stellen den ersten Kontakt her und wickeln die Anträge bei den relevanten Behörden ab.
Auch während Deines Aufenthaltes bei Deiner Gastfamilie betreuen wir Dich und stehen mit Rat und Tat zur Seite.
Sollte es Probleme in der "Familie auf Zeit" geben oder auch der Wunsch einer Umvermittlung bestehen, dann stehen wir an Deiner Seite und kümmern uns um Deine Bedürfnisse.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Au-pair-Programm sind:
- Alter zwischen 18 und 30 Jahre (je nach Gastland)
- Erfahrungen in der Betreuung von Kindern sind von Vorteil
- Grundkenntnisse der Sprache oder gute Sprachkenntnisse (je nach Gastland)
Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter. Außerdem bieten wir folgende Stellen an:
- NANNY
- MOTHER HELP
- AUPAIR PLUS
Au-pair ist keine Berufsausbildung. Durch diesen Umstand wird für das Au-pair sein, kein Kindergeld gezahlt. Wenn allerdings dargelegt wird, dass ein theoretisch-systematischer Sprachunterricht stattfindet, der den Schluss auf eine hinreichend gründliche Sprachausbildung rechtfertigt, wird Kindergeld gezahlt. Dazu müssen allerdings mindestens 10 Wochenstunden nachgewiesen werden. Auch eine Durchschnittsbetrachtung ist zulässig. Das bedeutet, dass man auch Blocksprachkurse absolvieren kann. Wenn Kurse belegt werden, die von einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung zwingend vorausgesetzt werden, oder die als Vorbereitung auf Fremdsprachentests (wie Toefl) für die Zulassung zum Studium nötig sind, gelten diese ebenfalls als Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldes.
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