Au-pair Versicherung

TIPP!

Krankenversicherung für die speziellen Anforderungen einer Au-pair-Tätigkeit.

Weiterlesen »

Besuchen Sie uns bei

Unser Partner

Richtlinien für Gastfamilien

Richtlinie für Gasteltern von einem Aupair

Richtlinie für Gast und Gastfamilie

Um das Zusammenleben zu vereinfachen, gibt es Richtlinien für Gast und Gastgeber:

    • Sie stellen Ihrem Au-pair für die Dauer seines Aufenthaltes ein eigenes möbiliertes Zimmer zur Verfügung. Dieses Zimmer ist der persönliche Rückzugsraum für das Au-pair.
    • Integrieren Sie Ihr Familienmitglied auf Zeit. Gemeinsame Mahlzeiten mit Ihnen und Ihren Kindern sind selbstverständlich.

    • Ein Au-pair verrichtet kleine Tätigkeiten im Haushalt. Dazu gehören z. B. das Frühstück und einfache Mahlzeiten zubereiten, die Kinder betreuen oder sie zum Kindergarten und zur Schule begleiten.

    • Daneben übernimmt das Au-pair leichte Hausarbeiten wie Bügeln, Aufräumen, Abspülen etc. Es gehört nicht zur Aufgabe eines Au-pairs eine gründliche Reinigung Ihrer Wohnung durchzuführen.

    • Für Ihr Au-pair müssen Sie eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung abschließen.

    • Die Mithilfe des Au-pairs beträgt etwa 6 Stunden pro Tag bzw. 30 Stunden in der Woche (einschließlich gelegentlichem Babysitten).

    • Das Au-pair sollte eineinhalb zusammenhängende freie Tage in der Woche haben. Mindestens einmal im Monat muss dieser freie Tag ein Sonntag sein. Die gesetzlichen Feiertage sind grundsätzlich frei.

    • Außerdem hat das Au-pair ein Recht auf 4 Wochen Urlaub (bei kürzerer Tätigkeit als ein Jahr: 2 Werktage pro vollem Monat).

    Ein Au-pair ist ein Familienmitglied und keine Hausangestellte. Die Beschäftigung unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht.

Aufwendungen »